Leistungsbeschreibung:
Erziehungsstellen/Erziehungsfamilien
Erziehungsstellen sind eine Form der Familienpflege
nach § 33-34 KJHG für besonders entwicklungsbeein-
trächtigte Kinder- und Jugendliche, die langfristig
außerhalb ihrer Herkunftsfamilie leben müssen
und die der Betreuung innerhalb eines dauerhaften familiären
Bezugsrahmens bedürfen.
In den meisten Fällen ist die spätere Rückführung
des Kindes in seine Herkunftsfamilie geplant, - in Fällen,
in denen dies aus verschiedenen Gründen nicht denkbar
ist, ist die Unterbringung dauerhaft angelegt.
Die Erziehungsstelle ist gekennzeichnet durch die enge
Beziehung zwischen dem zu Betreuendem und dem Betreuer
bzw. der Betreuerin. Der gemeinsame Alltag bietet die
Chance eine tragfähige Beziehung aufzu-
bauen. Auf dieser Basis können emotionale und soziale
Defizite der Kinder und Jugendlichen aufgearbeitet und
neue Perspektiven entwickelt werden.
Erziehungsstellen sind in der Regel Familien, Ehepaare
oder in Ausnahmefällen auch Einzelpersonen, die
bis zu 2 Kinder zur intensiven Betreuung in ihre Familie
auf-
nehmen. Eine der Bezugs- und Erziehungspersonen verfügt
über eine pädagogische/psychologische oder
therapeutische Ausbildung und entsprechende Berufs-
erfahrung.
Im Unterschied zu Pflegefamilien betreuen diese Eltern
Kinder, die Entwicklungsrückstände und Verhaltensauf-
fälligkeiten zeigen und daher einer erhöhten
pädagogi-schen Betreuung bedürfen. Es handelt
sich in der Re-
gel um Kinder im Alter von 4-12 Jahren (dies kann im
Einzelfall variieren). Der Fachfamilie steht auch nach
der Aufnahme des zu betreuenden Kindes eine kon-
tinuierliche Begleitung durch einen Erziehungsstellen-
berater zur Verfügung.
Unser Erziehungsstellenberater ist Diplom-Pädagoge,
Erzieher, verfügt über eine familientherapeutisch-systemische
Zusatzausbildung und über langjährige Erfahrung
in der Kinder- und Jugendhilfe und Beratung.
Er begleitet den kompletten Prozess der Vermittlung
und betreut und begleitet die Erziehungsstelle lang-
fristig auch nach der Aufnahme des Kindes. Dies umfasst
regelmäßige Hausbesuche bei der Erziehungs-
stelle, telefonische Beratung, Begleitung der Besuchs-
kontakte des Kindes zur Herkunftsfamilie, Kontakte zum
jeweiligen zuständigen Jugendamt, Begleitung der
Hilfeplangespräche beim Jugendamt. Die Arbeit einer
Erziehungsstelle wird durch ein Honorar vergütet.
Ablauf:
In persönlichen Gesprächen und Hausbesuchen
des Erziehungsstellenberaters, werden die interessierten
Familien über die Aufgaben einer Erziehungsstelle
informiert. In diesem Rahmen wird vom Erziehungsstel-
lenberater auch die Eignung der Familie überprüft.
Wird von beiden Seiten die Entscheidung für eine
zu-
künftige Zusammenarbeit getroffen, beginnt die
Ver-
mittlungsphase. Hierbei wird besonderer Wert darauf
gelegt, dass alle Beteiligten ausreichend Ruhe haben
die Entscheidung über die Aufnahme eines bestimmten
Kindes zu treffen. Selbstverständlich wird auch
der Wunsch des Kindes berücksichtigt.
Können alle Beteiligten sich vorstellen ein bestimmtes
Kind aufzunehmen, wird eine sensible Anbahnung durchgeführt.
Das Kind lernt die Familie zunächst an einem neutralen
Ort kennen. Verlaufen die Kontakte positiv, werden weitere
Kontakte vereinbart: ein zwei-
stündiger Besuch bei der Familie zuhause, danach
eine Übernachtung usw.
Dieser Prozess ist sehr individuell.
Kommt es zur Aufnahme eines Kindes, werden in Zu-
sammenarbeit mit dem Jugendamt und der Herkunfts-
familie Erziehungsziele formuliert und Regelungen über
Besuchskontakte mit der Herkunftsfamilie getroffen.
Alle 6 Monate finden Hilfeplangespräche statt
(im Einzelfall kann diese Zeitdauer variieren). Während
des gesamten Prozesses wird die Familie vom Erziehungs-
stellenberater begleitet.
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