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Leistungsbeschreibung: Erziehungsstellen/Erziehungsfamilien

Erziehungsstellen sind eine Form der Familienpflege nach § 33-34 KJHG für besonders entwicklungsbeein-
trächtigte Kinder- und Jugendliche, die langfristig außerhalb ihrer Herkunftsfamilie leben müssen und die der Betreuung innerhalb eines dauerhaften familiären Bezugsrahmens bedürfen.

In den meisten Fällen ist die spätere Rückführung des Kindes in seine Herkunftsfamilie geplant, - in Fällen, in denen dies aus verschiedenen Gründen nicht denkbar ist, ist die Unterbringung dauerhaft angelegt.

Die Erziehungsstelle ist gekennzeichnet durch die enge Beziehung zwischen dem zu Betreuendem und dem Betreuer bzw. der Betreuerin. Der gemeinsame Alltag bietet die Chance eine tragfähige Beziehung aufzu-
bauen. Auf dieser Basis können emotionale und soziale Defizite der Kinder und Jugendlichen aufgearbeitet und neue Perspektiven entwickelt werden.

Erziehungsstellen sind in der Regel Familien, Ehepaare oder in Ausnahmefällen auch Einzelpersonen, die bis zu 2 Kinder zur intensiven Betreuung in ihre Familie auf-
nehmen. Eine der Bezugs- und Erziehungspersonen verfügt über eine pädagogische/psychologische oder therapeutische Ausbildung und entsprechende Berufs-
erfahrung.

Im Unterschied zu Pflegefamilien betreuen diese Eltern Kinder, die Entwicklungsrückstände und Verhaltensauf-
fälligkeiten zeigen und daher einer erhöhten pädagogi-schen Betreuung bedürfen. Es handelt sich in der Re-
gel um Kinder im Alter von 4-12 Jahren (dies kann im Einzelfall variieren). Der Fachfamilie steht auch nach der Aufnahme des zu betreuenden Kindes eine kon-
tinuierliche Begleitung durch einen Erziehungsstellen-
berater zur Verfügung.
Unser Erziehungsstellenberater ist Diplom-Pädagoge, Erzieher, verfügt über eine familientherapeutisch-systemische Zusatzausbildung und über langjährige Erfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe und Beratung.

Er begleitet den kompletten Prozess der Vermittlung und betreut und begleitet die Erziehungsstelle lang-
fristig auch nach der Aufnahme des Kindes. Dies umfasst regelmäßige Hausbesuche bei der Erziehungs-
stelle, telefonische Beratung, Begleitung der Besuchs-
kontakte des Kindes zur Herkunftsfamilie, Kontakte zum jeweiligen zuständigen Jugendamt, Begleitung der Hilfeplangespräche beim Jugendamt. Die Arbeit einer Erziehungsstelle wird durch ein Honorar vergütet.

Ablauf:

In persönlichen Gesprächen und Hausbesuchen des Erziehungsstellenberaters, werden die interessierten Familien über die Aufgaben einer Erziehungsstelle informiert. In diesem Rahmen wird vom Erziehungsstel-
lenberater auch die Eignung der Familie überprüft.

Wird von beiden Seiten die Entscheidung für eine zu-
künftige Zusammenarbeit getroffen, beginnt die Ver-
mittlungsphase. Hierbei wird besonderer Wert darauf gelegt, dass alle Beteiligten ausreichend Ruhe haben die Entscheidung über die Aufnahme eines bestimmten Kindes zu treffen. Selbstverständlich wird auch der Wunsch des Kindes berücksichtigt.

Können alle Beteiligten sich vorstellen ein bestimmtes Kind aufzunehmen, wird eine sensible Anbahnung durchgeführt. Das Kind lernt die Familie zunächst an einem neutralen Ort kennen. Verlaufen die Kontakte positiv, werden weitere Kontakte vereinbart: ein zwei-
stündiger Besuch bei der Familie zuhause, danach eine Übernachtung usw.
Dieser Prozess ist sehr individuell.

Kommt es zur Aufnahme eines Kindes, werden in Zu-
sammenarbeit mit dem Jugendamt und der Herkunfts-
familie Erziehungsziele formuliert und Regelungen über Besuchskontakte mit der Herkunftsfamilie getroffen.

Alle 6 Monate finden Hilfeplangespräche statt (im Einzelfall kann diese Zeitdauer variieren). Während des gesamten Prozesses wird die Familie vom Erziehungs-
stellenberater begleitet.

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