Erziehungsstellen
Leistungsbeschreibung:
Erziehungsstellen/Erziehungsfamilien
Erziehungsstellen sind eine Form der Familienpflege
nach § 33-34 KJHG für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder- und Jugendliche, die langfristig
außerhalb ihrer Herkunftsfamilie leben müssen
und die der Betreuung innerhalb eines dauerhaften familiären
Bezugsrahmens bedürfen.
In den meisten Fällen ist die spätere Rückführung
des Kindes in seine Herkunftsfamilie geplant, - in Fällen,
in denen dies aus verschiedenen Gründen nicht denkbar
ist, ist die Unterbringung dauerhaft angelegt.
Die Erziehungsstelle ist gekennzeichnet durch die enge
Beziehung zwischen dem zu Betreuendem und dem Betreuer
bzw. der Betreuerin. Der gemeinsame Alltag bietet die
Chance eine tragfähige Beziehung aufzubauen. Auf dieser Basis können emotionale und soziale
Defizite der Kinder und Jugendlichen aufgearbeitet und
neue Perspektiven entwickelt werden.
Erziehungsstellen sind in der Regel Familien, Ehepaare
oder in Ausnahmefällen auch Einzelpersonen, die
bis zu 2 Kinder zur intensiven Betreuung in ihre Familie
aufnehmen. Eine der Bezugs- und Erziehungspersonen verfügt
über eine pädagogische/psychologische oder
therapeutische Ausbildung und entsprechende Berufs
erfahrung.
Im Unterschied zu Pflegefamilien betreuen diese Eltern Kinder, die Entwicklungsrückstände und Verhaltensauffälligkeiten zeigen und daher einer erhöhten pädagogischen Betreuung bedürfen. Es handelt sich in der Regel um Kinder im Alter von 4-12 Jahren (dies kann im Einzelfall variieren). Der Fachfamilie steht auch nach der Aufnahme des zu betreuenden Kindes eine kontinuierliche Begleitung durch einen Erziehungsstellenberater zur Verfügung.
Unser Erziehungsstellenberater ist Diplom-Pädagoge, Erzieher, verfügt über eine familientherapeutisch-systemische Zusatzausbildung und über langjährige Erfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe und Beratung.
Er begleitet den kompletten Prozess der Vermittlung
und betreut und begleitet die Erziehungsstelle langfristig auch nach der Aufnahme des Kindes. Dies umfasst
regelmäßige Hausbesuche bei der Erziehungsstelle, telefonische Beratung, Begleitung der Besuchskontakte des Kindes zur Herkunftsfamilie, Kontakte zum
jeweiligen zuständigen Jugendamt, Begleitung der
Hilfeplangespräche beim Jugendamt. Die Arbeit einer
Erziehungsstelle wird durch ein Honorar vergütet.
Ablauf:
In persönlichen Gesprächen und Hausbesuchen
des Erziehungsstellenberaters, werden die interessierten
Familien über die Aufgaben einer Erziehungsstelle
informiert. In diesem Rahmen wird vom Erziehungsstellenberater auch die Eignung der Familie überprüft.
Wird von beiden Seiten die Entscheidung für eine
zukünftige Zusammenarbeit getroffen, beginnt die
Vermittlungsphase. Hierbei wird besonderer Wert darauf
gelegt, dass alle Beteiligten ausreichend Ruhe haben
die Entscheidung über die Aufnahme eines bestimmten
Kindes zu treffen. Selbstverständlich wird auch
der Wunsch des Kindes berücksichtigt.
Können alle Beteiligten sich vorstellen ein bestimmtes
Kind aufzunehmen, wird eine sensible Anbahnung durchgeführt.
Das Kind lernt die Familie zunächst an einem neutralen
Ort kennen. Verlaufen die Kontakte positiv, werden weitere
Kontakte vereinbart: ein zweistündiger Besuch bei der Familie zuhause, danach
eine Übernachtung usw.
Dieser Prozess ist sehr individuell.
Kommt es zur Aufnahme eines Kindes, werden in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und der Herkunftsfamilie Erziehungsziele formuliert und Regelungen über
Besuchskontakte mit der Herkunftsfamilie getroffen.
Alle 6 Monate finden Hilfeplangespräche statt
(im Einzelfall kann diese Zeitdauer variieren). Während
des gesamten Prozesses wird die Familie vom Erziehungsstellenberater begleitet.
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